Mitgliedschaft – Mitglied einer großen Gemeinschaft werden…

und in den Genuss der damit verbundenen Vorteile kommen.

Wenn Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erwerben, werden Sie Mitglied einer großen Gemeinschaft. Unsere Genossenschaft hat zurzeit rd. 2.800 Mitglieder. Als Mitglied haben Sie durch die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung die Möglichkeit und das Recht, Ihr Mitbestimmungsrecht auszuüben. In dieser Versammlung wird u. A. über die Höhe der jährlichen Dividende beschlossen.

Die Genossenschaft verfügt über einen modernen Wohnungsbestand, der durch ein professionelles technisches Bestandsmanagement einer ständigen Instandhaltung und Modernisierung unterliegt. Das kaufmännische Bestandsmanagement erfolgt über ein hochentwickeltes neues EDV-System. Wenn Sie bei uns eine Wohnung mieten sind Sie in gut ausgebildeten und fachmännischen Händen.

Für einige unserer Objekte haben wir das Qualitätssiegel „Sicheres Wohnen“ erhalten. Dort wohnen Sie aufgrund der Ausstattung der Häuser und Wohnungen sowie der Gestaltung der Außenanlagen besonders sicher. Außerdem haben wir im Jahr 2020 mit Unterstützung des vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachen und Bremen die Entsprechendserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex erhalten.

Ein weiterer Service unserer Genossenschaft für unsere Mitglieder heißt „wb+plus“ und bietet Ihnen ein Netzwerk von Hilfestellungen für das tägliche Leben.

Um aber in den Genuss all dieser Vorteile zu gelangen, ist der Erwerb der Mitgliedschaft erforderlich. Und Sie ahnen es schon: Es sind einige Formalitäten notwendig. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Beitrittserklärung/en: Bitte fordern Sie das entsprechende Formular an. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben und geben es unterzeichnet wieder an uns zurück. Die Anzahl der Anteile hängt von der Höhe Ihrer Einzahlung ab. Ein Anteil entspricht 50,00 EURO. Nach § 16 Abs. 2 der Satzung ist jedoch jedes Mitglied verpflichtet, mindestens fünf Geschäftsanteile zu übernehmen.Nach § 4 und § 16 Abs. 5 der Satzung ist die Zustimmung des Vorstandes für den Erwerb der Mitgliedschaft sowie für die Übernahme weiterer Anteile erforderlich. Der max. Betrag, mit dem sich ein Mitglied beteiligen kann, beträgt 2.000,00 €, das entspricht 40 Geschäftsanteilen (§ 16 Abs. 7 der Satzung).
  • Freistellungsauftrag: Damit sichergestellt ist, dass wir Ihnen die Dividende in voller Höhe auszahlen können prüfen Sie bitte Ihre persönliche Situation und erteilen uns den entsprechenden Freistellungsauftrag. Dieses Formular ist unter Downloads zu erhalten. Sollten wir keinen Freistellungsauftrag erhalten, sind wir verpflichtet, die entstehenden Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag zzgl. evtl. Kirchensteuer) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
  • Satzung

Folgenden wichtigen Hinweis zur Dividendenzahlung möchten wir Ihnen noch geben.

Der Berechnungsstichtag für die Dividende ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres. Für den Fall, dass Sie bereits jetzt Mitglied werden möchten und das entsprechende Guthaben einzahlen, erhalten Sie erstmals im übernächsten Jahr Dividende für das Guthaben, welches am kommenden 1. Januar eingezahlt ist. Für dieses Jahr erhalten Sie keine Dividende.

Ihre Zahlung leisten Sie bitte auf folgende IBAN:

DE79 5501 0400 0718 0535 83.

Die Eröffnung einer Mitgliedschaft erfolgt nach Zahlungseingang und Vorlage aller notwendigen Unterlagen.

Bitte beachten Sie auch, dass für die Beendigung einer Mitgliedschaft immer eine schriftliche fristgerechte Kündigung erforderlich ist und die Auszahlung der Guthaben erst nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr erfolgt.

Weitere Fragen zum Erwerb der Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen gern.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Mohns
0 50 31 / 95 45 16